3, 4 und 5 Jahresgarantie

1. Allgemeine Informationen

Der KüchenTreff Wittichenau, Inhaber Steffen Kobalz,  gewährt Ihnen bei ausgewählten Artikeln eine 3, 4 bzw 5 Jährige Garantie. Unabhängig von dieser Garantie stehen Ihnen Ihre gesetzlichen Rechte als Verbraucher uneingeschränkt zu. Ihre Gewährleistungsrechte nach § 437 BGB, dass heißt die Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung und Schadensersatz, werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.


2. Garantie Berechtigter
Ansprüche aus der Garantie stehen Ihnen als Endverbraucher (§ 13 BGB) des Gerätes zu.


3. Dauer der Garantie
Die vom KüchenTreff Wittichenau gewährte Garantie hat eine Dauer von der von Ihnen ausgwählten Zeit (3, 4 oder 5 Jahre), beginnend ab dem Zeitpunkt der Auslieferung der Ware an den Endverbraucher.


4. Umfang der Garantie
Die Garantie umfasst Mängel und Schäden, die auf Konstruktionsfehler, Herstellungsfehler, Materialfehler oder Ausführungsfehler beruhen. In diesem Fall übernimmt der KüchenTreff Wittichenau die zur Widerherstellung erforderlichen Materialkosten, Arbeitskosten und Fahrtkosten, die entstehen, um das Gerät in seinen ursprünglichen Betriebszustand zu versetzten.
Es werden jedoch nur die branchenüblichen Verrechnungssätze, Ersatzteilkosen und Kilometergelder entschädigt. Es gelten die vom jeweiligen Herstellerkundendienst berechneten Sätze als vereinbart.
Die Garantie greift nur dann ein, wenn tatsächlich ein Mangel oder Schaden durch Konstruktionsfehler, Herstellungsfehler, Materialfehler oder Ausführungsfehler entstanden ist. Werden vom Hersteller Mängel erkannt, sind Kosten die durch eine Rückführaktion entstehen, nicht Gegenstand der Garantie.
Sofern ein Mangel nicht beseitigt werden kann bzw. die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert des Gerätes, erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert.


5. Ausschluss
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile, leicht zerbrechliche Teile, wie Glas (mit Ausnahme von Glaskeramikkochfeldern), Kunststoff bzw. Teile aus Gummi oder Glühlampen und Schäden und Mängel die ihre Ursache in einer fehlerhaften Bedienung haben. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Ursache auf Konstruktionsfehler, Herstellungsfehler, Materialfehler oder Ausführungsfehler beruht.
Die Garantie erstreckt sich ebenfalls nicht auf Personenschäden und Folgeschäden sowie auf außerhalb des Gerätes entstandene Schäden.
Die Garantie besteht nicht für Geräte, die in einem gastronomisch oder überwiegend gastronomisch  ausgerichteten Unternehmen (§ 14 BGB), einer  juristische Personen des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich- rechtlichen Sondervermögens sowie Behörden oder Organisationen eingesetzt werden. Die Garantie besteht nicht für Geräte, die durch den Endverbraucher gastronomisch oder überwiegend gastronomisch eingesetzt werden.


6. Erlöschen
Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen wurden, die hierzu von Hersteller des Gerätes nicht ermächtigt sind, oder wenn Geräte mit Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen wurden, die nicht mit dem Hersteller der Geräte abgestimmt sind.
Die Garantie entfällt ebenfalls vollständig, wenn nur einzelne, in den Garantiebedingungen enthaltene Voraussetzungen nicht erfüllt sind.


7. Verhältnis zur Herstellergarantie
Gewährt der Hersteller ebenfalls eine Garantie, so ist die vom Hersteller gewährte Garantie vorrangig zu der vom KüchenTreff Wittichenau gewährten Garantie in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall haftet der Hersteller vorrangig.


8.  Garantiefall
Die Schadensbehebung erfolgt ausschließlich durch den Hersteller oder einem von der Firma KüchenTreff Wittichenau autorisierten Kundendienst mit Fachwerkstatt. Der KüchenTreff Wittichenau organisiert die Abwicklung der Garantiefälle mit dem örtlichen Kundendienst bzw. der autorisierten Fachwerkstatt.
Tritt ein Mangel oder ein Schaden auf der zu einer Einstandspflicht aus dieser Garantie führt, so haben Sie der Firma KüchenTreff Wittichenau dieses unverzüglich anzuzeigen. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet an den KüchenTreff Wittichenau eine Kopie der Geräterechnung mitsamt einer Kopie der Garantieerklärung und einer Schadensbeschreibung zu senden. Sie sind verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung dienen kann. Dieses bedeutet, dass Sie die Fragen der Firma KüchenTreff Wittichenau wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen.
Vor Wiederherstellung oder Instandsetzungen haben Sie Weisungen der Firma KüchenTreff Wittichenau einzuholen und diese zu befolgen, soweit Ihnen dieses zumutbar ist.
Erfolgt eine Reparaturfreigabe durch die Firma KüchenTreff Wittichenau so wird sich der örtlice Kundendienst bzw. die autorisierte Fachwerkstatt mit Ihnen in Verbindung setzen.


Nach erfolgter Reparatur sind Sie verpflichtet, die Originalreparaturrechnung einschließlich des Monteurberichtes binnen einer Ausschlussfrist von spätestens 3 Monaten nach Schadensbehebung an die Firma KüchenTreff Wittichenau einzureichen.
Sie sind ebenfalls verpflichtet, die ausgetauschten Teile bis zur endgültigen Regulierung des Garantiefalls oder bis zur schriftlichen Freigabe der Firma KüchenTreff Wittichenau aufzubewahren.
Sofern ein Mangel nicht wirtschaftlich sinnvoll beseitigt werden kann bzw. die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert des Gerätes, erfolgt die Entschädigung in Höhe des Zeitwertes. Der Zeitwert wird wie folgt in % vom tatsächlichen Verkaufspreis (Anschaffungsrechnung) berechnet:
- im 3. Jahr 85%
- im 4. Jahr 80%

- im 5.Jahr 75%.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind ausgeschlossen.


9. Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich dieser Garantie ist auf folgende Länder beschränkt:
Deutschland, Österreich, Niederlande


10. Anzuwendendes Recht
Für Ansprüche aus der Garantie ist deutsches Rechts anzuwenden.